Wenn es einmal gekracht hat, war natürlich
immer der andere schuld! Dieser behauptet wiederum das Gegenteil. Und schon nehmen
langandauernde Streitgespräche Ihren Lauf, die nicht selten erst bei Gericht ein
(unrühmliches) Ende finden. Fotos klären die
Schuldfrage, wenn Sie richtig aufgenommen worden sind! Streitet der Schädiger später
seine Schuld ab, hat er keine Chance!
Unfall-Fotos sind deshalb wichtige Beweismittel und so wird's
gemacht:
- Nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach
dem Zusammenstoß fotografieren.
- Der Unfallort muss weiträumig und übersichtsartig von
mehreren Seiten aufgenommen werden, wobei auf Bezugspunkte (Straßenmarkierungen,
Schilder, usw.) geachtet werden muss.
- Die beschädigten Fahrzeuge selbst müssen zuerst diagonal von
vorn und hinten aufgenommen werden, so dass pro Foto jeweils zwei Fahrzeugseiten sichtbar
werden.
- Die Unfallstelle (beteiligte Fahrzeuge in Endstellung) muss in
Nahaufnahme festgehalten werden.
- Weiterhin müssen Detailfotos der beschädigten
Fahrzeugpartien aufgenommen werden.
- Auf kleine Beschädigungen (Haarrisse, abgebrochene
Befestigungsnasen,...) sollte im Foto mit einem Kuli o.ä. hingewiesen werden.
- Eindellungen sollten - jeweils in Objekthöhe - einmal frontal
und einmal in spitzem Winkel aufgenommen werden.
Achtung! Es darf ruhig das eine
oder andere Foto mehr "verknipst" werden!
(Unfallset mit Kamera erhältlich für 59,90 DM bei ADAC).
- Fahrzeuge erst vom Unfallort entfernen, wenn Endstandorte z.B.
mit Kreide (Unfallset!) gekennzeichnet sind. Dabei sollten Sie auf das Vorhandensein von
Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritten usw. achten. Selbstverständlich können Sie die
Beweis- / Spurensicherung auch Ihrem Kfz.-Sachverständigen überlassen, jederzeit
erreichbar über:
Telefon 0711 / 294026
- Es empfiehlt sich, den Europäischen Unfallbericht
auszufüllen, erhältlich beim ADAC.
- Sind die Daten des Unfallgegners nicht feststellbar, Polizei
hinzuziehen!
- Bei umfangreicheren Blechschäden sollte und bei
Personenschäden muß die Polizei verständigt werden.
- Daten der Zeugen aufnehmen - wichtig!
- Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit können Sie bei einem
Haftpflichtschaden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Lasten der gegnerischen Versicherung
einen Abschleppdienst anfordern.
- Bei einem Kaskoschaden werden die Abschleppkosten über Ihren
Schutzbrief abgerechnet.
- Zur Beweissicherung sofort einen freien und
unabhängigen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragen. Unter Tel.
0711 / 294026 sind wir für Sie rund um die Uhr
erreichbar und kommen an jeden von Ihnen gewünschten Ort im Großraum Stuttgart!
- Die Klärung der Schuldfrage (erfolgt nicht durch Polizei!)
ist nicht immer bereits am Unfallort zweifelsfrei durchführbar. Informieren Sie in
solchen Fällen bzw. wenn die gegnerische Versicherung Probleme bei der Regulierung
bereitet sofort den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
- Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der
Reparatur.
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