Unsere Leistungen |
Gutachtenerstellung für
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Erstellung von |
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Haftpflichtschadengutachten Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich
nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750,-- Euro) handelt, das Recht,
einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. |
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Dadurch ist gewährleistet, dass
Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem
unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt werden. Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. |
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Kaskoschadengutachten |
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Nach Absprache mit Ihrer
Versicherung können Sie auch in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen
beauftragen:
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Fahrzeugbewertungen Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges. So kann es beispielsweise für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen. Wir führen unsere Fahrzeugbewertungen nach dem System DAT oder Eurotax-Schwacke Marktbeobachtung durch. In die Bewertung fliesst natürlich auch der Marktwert des Fahrzeuges ein, wie er sich beispielsweise in den lokalen Anzeigeblättern oder den überregionalen Fahrzeugbörsen im Internet darstellt. |
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Oldtimerbewertung
Die Bewertung eines Oldtimers empfiehlt sich insbesondere, nachdem er aufwändig restauriert wurde. Besonders wenn ein nicht verschuldeter Unfall eintritt, dient die Bewertung als Nachweis für die gegnerische Versicherung. |
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