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Die Mauer wächst

Versicherungen versuchen immer stärker, freie Sachverständige von Unfallopfern fernzuhalten. Kein Wunder - es geht um viel Geld.

ADAC
ADAC Motorwelt
05/98
  
Sparen, sparen, sparen - noch nie war es den Versicherungen so ernst damit. Seit die Rabattitis grassiert (Wenigfahrer-, Garagen-, Single-, Frauenrabatt etc.), schreiben viele Unterehmen in der Haftpflicht rote Zahlen. Weil sie aber im gnadenlosen Konkurrenzkampf keine Abstriche machen wollen, nehmen sie jetzt verstärkt die Nebenkosten ins Visier. Und beim 'Streichkonzert' stehen die Aufwendungen für freie Sachverständige ganz oben.

Klar, knapp eine Milliarde Mark an Gutachtergebühren pro Jahr sind ein happiger Brocken. Im Vergleich zum Gesamtschadenaufwand (Haftpflicht) von 25 Milliarden Mark aber tatsächlich ein Anteil von nur vier Prozent.

Ob hier der Rotstift an der richtigen Stelle angesetzt wird? Die Versicherer meinen ja - und greifen teilweise zu drastischen Mitteln:

Die Württembergische verspricht ihren Mitarbeitern eine Prämie von zehn Mark, wenn es ihnen gelingt, im Schadenfall den Gutachter außen vor zu halten. Bei der Mercur Assistance, die mit einigen großen Versicherern arbeitet, lautet u.a. die Anweisung - so Mercur-Vorstandsvorsitzender Dr. Jochen Imhoff - zur betrieblichen Schadensteuerung: 'Wegelagerer ausschalten.'

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wendet sich mit seinem Ratgeber "Ein Autounfall, was tun?" direkt an Unfallopfer und steuert sie für seine Mitglieder in die gewünschte Richtung: "Setzen Sie sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung", heißt es da zum Beispiel, und "... vor Beauftragung eines Sachverständigen sollten Sie Rücksprache mit dem Versicherer halten, um sicherzustellen, daß die Kosten hierfür von dem Versicherer getragen werden. Unter der Rubrik "Was wird ersetzt?" tauchen Sachverständigenkosten überhaupt nicht auf.

Fazit: Um eine reibungslose Regulierung zu erhalten, soll sich das Unfallopfer dem Gegner ausliefern. Darauf angesprochen, zeigte der GDV Einsicht. Pressesprecher Peter Gauly: "Die nächste Auflage des Unfall- Ratgebers wird geändert, das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen wird deutlicher herausgearbeitet."

Denn auch der Bundesgerichtshof (BGH) heißt Sparmaßnahmen dieser Art gar nicht gut, weil sie zu Lasten des Unfallopfers gehen und der geltenden Rechtslage widersprechen. Und die besagt eindeutig: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, ab einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze - rund 1000 bis 1500 Mark - einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Denn er darf von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Erstattung aller Kosten verlangen, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands seines Fahrzeugs nötig sind. Dazu gehören neben Reparaturkosten vor allem auch Wertminderung und sogar Verbringungskosten, wenn das Auto in eine Lackiererei gebracht wird. Und: Der geschädigte muß Herr des Geschehens bleiben - er bestimmt, wie, wo und was repariert wird.

Für Unfallopfer eine wichtige Regelung, da sie - meist technische Laien - ihre berechtigten Ansprüche kaum beziffern können. Für die Versicherer ein großes Ärgernis. Sie plädieren schon lange für die Anhebung der Bagatellgrenze auf 3000 Mark. Einerseits verständlich: Immerhin bedeutet bei neueren Autos häufig schon ein Kratzer einen Reparaturaufwand von rund 1000 Mark - und dafür braucht man nun wirklich kein Gutachten. Andererseits sprechen Gerichte (zuletzt das AG Chemnitz, DAR 98, 74) Unfallopfern auch bei 1000- Mark- Schäden das Recht auf ein Gutachten zu. Der Grund: Da 1000 Mark auch heute noch die frei verfügbaren monatlichen Einkünfte der meisten Unfallgeschädigten mit über 50 Prozent belasten, handele es sich um keine Bagatellschäden.

So kraß würde das nicht mal Elmar Fuchs sehen. Der Geschäftsführer vom 'Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK )' übt sogar Selbstkritik: "Es hat in der Vergangenheit sicher unnötige oder überzogene Gutachten gegeben. Die Politik der Kfz-Sachverständigen war nicht immer glücklich, was das Verhältnis von Leistung und Honorierung betraf." Anders ausgedrückt: Es gibt hier - wie fast überall - schwarze Schafe, gegen die auch der BVSK vorgehen will. Gerade daeshalb dürften sich seriöse Sachverständige nicht an die Wand drücken lassen. Fuchs: "Nicht nur schwere Unfallschäden können kompliziert sein. Was ist zum Beispiel, wenn am Auto eine Tür eingedrückt wurde? Wie soll der Geschädigte wissen, ob sie repariert werden kannoder ersetzt werden muß? Ob angrenzende Teile wie Türschweller oder Scharniere in Mitleidenschaft gezogen sind?"

Besonders ärgert Fuchs, daß von Versicherungsseite gleich an mehreren Fronten Druck gemacht wird, beim Geschädigten und bei Werkstätten: "Den Unfallopfern wird suggeriert, daß nur der Versicherer einen Gutachter Beauftragen kann." Beispiel: In der Ankündigung, einen eigenen Gutachter zu schicken, schreibt die Continentale Sachversicherung: "Eine Bitte: Beauftragen Sie keinen Sachverständigen." Als typisch bezeichnet Fuchs auch Reparaturfreigaben, etwa 5000 oder 7500 Mark, unter der Voraussetzung, daß kein Gutachter eingeschaltet wird. "Sie vermitteln der Werkstatt den Eindruck, daß sie ohne Kontrolle instand setzen darf, und dem Kunden, daß er auf ein Gutachten verzichten muß." Weitere Variante: Man teilt dem Geschädigten schon im ersten Schreiben mit, daß Sachverständigenkosten u.U. nicht übernommen werden können.

Oder das Thema Wertminderung, das bei Autos eine Rolle spielt, die nicht älter als fünf Jahre sind und keinen ähnlichen Vorschaden haben. "Ein Gutachten ist für die Bestimmung der Wertminderung nicht erforderlich. Die Wertminderung wird anhand der Reparaturrechnung errechnet. Sollten Sie dennoch ein Gutachten beauftragen, können wir die Übernahme dieser Kosten nicht zusagen." heißt es in einem Schreiben der DEVK. Selbst wenn das, wie der Versicherer erklärt, mit dem Unfallopfer vorher abgesprochen war - wie soll ein Laie beurteilen, ob die Wertminderung in der Höhe angemessen ist? Die Reparaturkosten allein reichen für die Rerechnung nicht aus. Sachverständige kalkulieren außerdem noch ein, wie gut sich die betroffene Automarke verkaufen läßt.

Schließlich werfen die Versicherer gerne die Schadenminderungspflicht des Unfallopfers ins Spiel. "... müssen Sie sich so verhalten, als müßten Sie die Kosten selber tragen", formuliert z.B. die Itzehoer. Dazu ADAC-Experte Bernd Splitter: "Das entspricht nicht der Rechtslage. Dort heißt es, man muß sich so verhalten wie ein - verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter - "Und so einer will seine berechtigten Ansprüche angemessenen reguliert haben - im Zweifelsfall mit Anwalt und Gutachter.

Quelle: ADAC Motorwelt 5/98

 

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