Wer einen Verkehrsunfall hat, der
will einfach nur schnell seinen Schaden ersetzt haben und die ganze Sache dann so rasch
wie möglich vergessen. Schlimm genug, daß man damit überhaupt Ärger hat. Die deutschen Haftpflichtversicherungen haben in letzter Zeit deshalb einen
Service eingeführt, der dem Geschädigten oft sehr rasch weiterhilft. Wer z.B. nach einem
Unfall auf der Autobahn über die Notrufsäule Hilfe herbeiholt, dem wird gleich ein
Abschleppwagen geschickt. Außerdem wird er vom Notrufdienst gleich an die Versicherung
des Unfallgegners weitergereicht und diese sorgt dann für einen Leihwagen und eine
Reparaturwerkstatt. Das gleiche geschieht oft, wenn man bei der Gegnerversicherung anruft
und den Schaden dort telefonisch meldet. Auf den ersten Blick scheint das ein feiner
Service zu sein.
Aber: Keine Rose ohne Dornen. Die Versicherer haben diesen
Service nicht aus Menschenfreundlichkeit eingeführt, sondern weil Sie damit eine Menge
Geld sparen wollen und das mitunter leider auch auf Kosten des Geschädigten.
Wer noch nie einen Unfall gehabt hat, der weiß häufig
nicht, welche Zahlungen ihm eigentlich zustehen. Und wer sich darüber nicht bei einer
neutralen Stelle rechtlichen Rat holt, dem entgehen dann etliche Gelder, die die
Versicherung eigentlich zahlen müßte. Denn von sich aus weisen die Versicherungen
natürlich oft nicht darauf hin, daß dem Geschädigten außer den Reparaturkosten auch
noch eine Nutzungsausfallsentschädigung und eventuell eine Wertminderung zusteht und daß
eigentlich eine Auslagenpauschale von DM 50,-- und eventuell für eine leichte Verletzung
ein paar hundert Mark Schmerzensgeld gezahlt werden muß. So kann leicht ein vierstelliger
Betrag zusammenkommen, der Ihnen zustünde und den die Versicherung einfach nicht zahlt,
weil er nicht verlangt wird.
Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat daher dieses
Schadensmanagement der Versicherungen abgelehnt und jedem Unfallgeschädigten empfohlen,
sich nicht übereilt auf den von den Versicherungen angebotenen Service einzulassen,
sondern sich lieber vorher rechtlich beraten zu lassen, damit ihm keine Ansprüche
verloren gehen. Im Falle eines Unfalls sollten Sie sich also die Zeit nehmen und sich
vorher informieren, was Ihnen eigentlich zusteht, bevor Sie sich auf Verhandlungen mit der
Versicherung des Unfallgegners einlassen. Das kostet Sie nicht einmal etwas. Denn der von
Ihnen befragte Anwalt stellt zwar ein Honorar in Rechnung, aber auch das muß in aller
Regel von der Versicherung bezahlt werden. Und selbst wenn sich die Sache durch die
Einschaltung eines Rechtsberaters eventuell ein paar Tage verzögert Ihr Geldbeutel
freut sich am Ende über den zusätzlichen Segen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
12.05.1999 |